Kritikpunkteernst genommen – Verbesserungen auf den Weg gebracht
Das Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen, welches das Regierungspräsidium Kassel im Sommer aufgenommen hat, hat für reichlich Verunsicherung bei hessischen Betrieben gesorgt und stößt an vielen Stellen auf Unverständnis. Eine Vielzahl von Rückmeldungen bei den hessischen IHKs und Handwerkskammern zeigt, dass die aktuelle Praxis für viele Betriebe eine erhebliche, zum Teil existenzbedrohende, Belastung darstellen. Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e.V. und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern kritisieren das Vorgehen des RPs, das zur absoluten Unzeit gestartet wurde, denn für viele Betriebe bedeutet die Ferienzeit entweder eine geringere Personalbesetzung oder Hochsaison.
Sehr kurze Fristen sowie die rein elektronische Abwicklung ohne die Möglichkeit, individuelle Umstände darzustellen, stellen viele Unternehmen vor unnötige Herausforderungen. Dabei hatten sowohl die damalige als auch die aktuelle Bundesregierung eine bürokratiearme Abwicklung zugesagt. Für zusätzliche Verwirrung sorgt beispielsweise die Nichtberücksichtigung von Personalkosten – hier gibt es unterschiedliche Aussagen, da sich FAQs und Förderbedingungen insbesondere am Anfang noch geändert hatten. Insbesondere diese Frage führt zu zahlreichen Rückfragen in den IHKs und Handwerkskammern.
Diese Punkte haben der Hessische Industrie- und Handelskammertag und die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern in einem
direkten Austausch mit dem Regierungspräsidium Kassel adressiert und konnten wichtige Verbesserungen erreichen:
- Ein erneutes Schreiben wird an alle bereits kontaktierten Unternehmen versandt.
- Darin wird auf die Möglichkeit individueller und unkomplizierter Fristverlängerungsanträge hingewiesen und auf Rückzahlungsmöglichkeiten bspw. in Raten hingewiesen.
- Zudem wird derzeit eine Erhöhung der Bagatellgrenze von derzeit 500 Euro geprüft, bis zu der Rückforderungen grundsätzlich nicht erhoben werden.
„Damit werden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen, die für eine Entlastung der Betriebe sorgt. Gleichzeitig stimmt auch die öffentliche Haltung von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori optimistisch, dass wir im weiteren Dialog konstruktive Lösungen finden werden“, betont Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des HIHK.“ Wichtig ist, dass die
Unternehmen Planungssicherheit erhalten und die ursprüngliche Intention der Corona-Hilfen – schnelle und unbürokratische Unterstützung in einer Ausnahmesituation – respektiert bleibt.“
„Angesichts der großen Verunsicherungen und Sorgen in unseren Betrieben ist es uns wichtig, dass Härten bei den Rückforderungen zumindest abgefedert werden. Mit der Verlängerung der Fristen und der Möglichkeit von Stundung und Ratenzahlung gewinnen die Betriebe wertvolle Zeit, damit hohe Rückzahlungen sie nicht erneut in unmittelbare Liquiditätsengpässe
bringen“, sagt Frank Dittmar, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern.
Gleichzeitig weist der Hessische Industrie- und Handelskammertag darauf hin, dass inzwischen erste Rückforderungsbescheide ergangen sind, bei denen laufende Betriebskosten nicht anerkannt wurden. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie zur Klärung einen Steuerberater hinzuziehen, um mögliche Fehler im Verfahren zu vermeiden.
Die hessischen IHKs und Handwerkskammern werden die Umsetzung des Verfahrens weiterhin eng begleiten und den Dialog mit Verwaltung und Politik fortsetzen. Ziel bleibt es, die rechtlichen Vorgaben umzusetzen – ohne die Betriebe stärker zu belasten als unbedingt nötig.
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Gemeinsam für Hessens Wirtschaft: Der HIHK koordiniert die landespolitischen Aktivitäten der zehn hessischen Industrie und Handelskammern.
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