Lob für vorausschauende Politik der Landesregierung Hessen
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen (+8,4 Prozent) und ein Jahr später auf 14,60 Euro (weitere +5,0 Prozent). Das entspricht einer Steigerung von insgesamt 13,9 Prozent. Zur Entscheidung der Mindestlohnkommission erklärt Robert Mangold, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes (DEHOGA) Hessen:
„Die Mindestlohnkommission hat mit ihrer Entscheidung bewiesen, dass sie in der Lage ist, trotz einseitiger Forderungen verschiedener Parteien, sozialpartnerschaftlich tragfähige Kompromisse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Tarifentwicklung zu erzielen. Dass Löhne in unabhängigen Prozessen entwickelt werden, ist ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie in unserem Land.“
Robert Mangold betont zugleich die Herausforderungen für die Branche: „Die geplanten Erhöhungen stellen unsere Betriebe mit ihren rund 160.000 Beschäftigten in Hessen vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Wenngleich der derzeit gültige Tarifvertrag in Hessen bereits in der Einstiegsgruppe über dem zukünftigen Mindestlohn liegt, gerät das gesamte Lohngefüge dennoch unter Druck und nimmt durch die reale Erhöhung von insgesamt 13,9 % entscheidenden Einfluss auf das Ergebnis der bevorstehenden Tarifvertragsverhandlungen. Positiv zu bewerten ist, dass die Erhöhung in zwei Stufen erfolgt – das erleichtert zumindest die Planungen für die nächsten beiden Jahre.“
Angesichts der bereits gestiegenen Arbeitskosten von über 30,4 Prozent seit 2022, verbunden mit realen Umsatzrückgängen und hohen Betriebskosten, betont der Präsident des DEHOGA Hessen: „Viele Betriebe im hessischen Gastgewerbe stehen mit dem Rücken zur Wand. Umso wichtiger für das Überleben der Betriebe ist die schnelle gesetzliche Umsetzung der im Koalitionsprogramm und Sofortprogramm der Bundesregierung vereinbarten Entlastungen, insbesondere die 7% Mehrwertsteuer auf Speisen.“ Ob und in welchem Umfang Preissenkungen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung ab 01.01.2026 möglich sind, hängt maßgeblich von der individuellen Kostenentwicklung der Firmen im Bereich der Personalkosten, die in vielen Betrieben bei 50% liegen, und des steigenden Wareneinsatzes im Verlauf des Jahres 2025 ab.
Darüber hinaus hat das bislang äußerst wechselhafte Sommerwetter mit Hitzewellen, lokalen Unwettern und häufigem Regen das Gastgewerbe in Hessen stark belastet. Besonders betroffen sind Betriebe mit Außenbewirtschaftung wie Biergärten, Terrassengastronomie und Ausflugslokale im ländlichen Raum. Auch kleinere Hotels ohne Klimatisierung – etwa im Taunus, am Edersee oder in der Wetterau – berichten über deutliche Einbußen.
„Viele Gäste meiden bei extremer Hitze oder Regen den Besuch in der Gastronomie – spontane Laufkundschaft bleibt aus, Buchungen werden storniert“, berichtet Gisbert J. Kern, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Hessen. Infolge des veränderten Konsumverhaltens – etwa durch den Verzicht auf Vorspeisen oder Desserts – sinken zudem die Durchschnittsumsätze.
Vor allem Südhessen und das Rhein-Main-Gebiet sind von den Wetterextremen besonders stark betroffen. In Mittel- und Nordhessen ist die Lage zwar etwas stabiler, aber ebenfalls wetterabhängig. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts gingen die realen Umsätze im Gastgewerbe bundesweit im Mai 2025 um 4,6 % zurück. Auch in Hessen setzt sich der Negativtrend fort.
Dennoch gibt es auch Optimismus im Hessischen Gastgewerbe auch für das kommende Jahr 2026. So dankt Robert Mangold ausdrücklich der Landesregierung Hessens für ihre vorausschauende Politik. Es ist ein wichtiges und ermutigendes Signal, dass das Gastgewerbe in den Jahren 2025 und 2026 durch gezielte Förderprogramme gestärkt wird. Damit erkennt die Landesregierung nicht nur die wirtschaftliche Bedeutung und die besonderen Belastungen unserer Branche an, sondern würdigt auch die zentrale Rolle des Gastgewerbes als Fundament des Tourismus in Hessen. Ohne attraktive gastronomische Angebote ist ein nachhaltiger Tourismusstandort nicht denkbar. Die geplanten Fördermaßnahmen leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Regionen.“
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