Im laufenden Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen hat das Land Hessen die Erstellung von Bescheiden vorübergehend ausgesetzt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll das Moratorium genutzt werden, um rechtssicher zu prüfen, ob zusätzliche Erleichterungen für die betroffenen Betriebe ermöglicht werden können. Die Handwerkskammer (HWK) Kassel befürwortet diese EntscheidungHauptgeschäftsführer Jürgen Müller sprach von einer „notwendigen Bremse“, die das Land Hessen in dem umstrittenen Verfahren ziehe – allerdings sei dieses damit nicht gestoppt, sondern nur bis auf Weiteres angehalten. „Auch das ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass Wiesbaden die Kritik und die Verbesserungsvorschläge aus dem Handwerk und anderen Wirtschaftszweigen ernst nimmt. Wir haben von Anfang an mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass das Verfahren in vielen Details Unstimmigkeiten aufweist“, so Müller. Das Moratorium verschaffe Betrieben, die 2020 die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, eine wertvolle Atempause und nehme Druck aus der aufgeheizten Situation.
Die laufenden Fristen im Rückmeldeverfahren sind vorerst ausgesetzt. Sobald die Prüfung seitens des Landes Hessen abgeschlossen ist, erhalten die betroffenen Betriebe neue Informationen und gegebenenfalls eine neue Frist, wie das Ministerium mitteilte. Sollte es nachträglich zu Änderungen imVerfahren zugunsten der Betriebe kommen, werden auch alle bereits erteilten Bescheide nochmals entsprechend überprüft. Betroffene Unternehmen müssen also aktuell nichts weiter unternehmen. Sie können die Zeit aber nutzen, um ihre Betriebsfinanzen im entsprechenden Zeitraum 2020 mit ihrem Steuerberater oder Steuerberaterin nochmals genau zu prüfen und entsprechend aufzubereiten. Bei grundsätzlichen Fragen steht die Betriebsberatung der Handwerkskammer Kassel ihren Mitgliedsbetrieben kostenfrei zur Verfügung.
Bereits Mitte August hatten die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern sowie die hessischen Industrie- und Handelskammern in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Regierungspräsidium (RP) Kassel wichtige Verbesserungen erreicht – unter anderem zusätzliche Fristverlängerungen, erleichterte Rückzahlungsoptionen und eine Anhebung der Bagatellgrenze von 500 auf 1000 Euro.
Kontakt
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
info@hwk-kassel.de
www.hwk-kassel.de
Telefon 0561 7888-114
katja.rudolph@hwk-kassel.de